Der aktive Elternverein steht in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Neben der finanziellen Unterstützung beim Ankauf von Lernmitteln und Schulausstattung übernimmt der Elternverein gerne auch Aufgaben im Schulalltag. Gesunde Jausen, der Nikolausbesuch, Feste uvm. wären ohne die tätkräftige Beteiligung des Elternvereins Schenkenfelden nicht möglich.

Team des Elternvereins Schenkenfelden:

Obfrau: Lilli Wiesinger
Obfrau Stv.: Claudia Grasböck
Schriftführerin: Johanna Breuer
Schriftführer Stv.: Andreas Scherb
Kassier: Martin Gimpl
Kassier Stv.: Eva Mileder

Schüler/innentransport

Die Schüler, deren Schulweg über 2km beträgt, werden mit dem Schulbus der Firma "Eventtaxi Lengauer" transportiert.
Kontakt:   Event-Taxi Lengauer GmbH; A-4204 Reichenau, Zeil 7

Tel.: +43 650 / 522 38 45

Schulausspeisung

Montag bis Donnerstag besteht die Möglichkeit, in der Schule zu Mittag zu essen. Das Essen wird in der Schulküche Waldburg frisch gekocht und nach Schenkenfelden geliefert.
Nähere Informationen zum Speiseplan und zur Anmeldung gibt es auf der Gemeindehomepage.

Kinder- und Jugendschutzkonzept

Ab dem Schuljahr 2024/25 gibt es für unsere Volksschule ein verbindliches Kinder-und Jugendschutzkonzept, das für alle Personen, die mit unseren Schüler/innen arbeiten, gültig ist.
Ursula Gattringer und Mona Grubauer sind die beiden Kinderschutzbeauftragten der Schule und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

Mein Kind tut sich schwer 

beim Lesen und Schreiben

Leitgedanken für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibstörung (Legasthenie) und Lese-/Rechtschreibschwäche mit und ohne Gutachten am Schulstandort VS Schenkenfelden. 

Die Grundlage dieses Leitbildes ist das Rundschreiben 24/2021 „Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext“. 

1. Grundsatz

In unserer Schule legen alle Lehrkräfte großen Wert darauf, Kindern mit Legasthenie oder Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten eine bestmögliche Unterstützung beim Erlernen der Schriftsprache zu bieten. Wir betrachten Begriffe wie LRS, Legasthenie, Dyslexie, Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Lese- und Rechtschreibstörung als gleichbedeutend und erkennen darin den Bedarf für individuelle Unterstützung. 

2. Symptome von LRS-Störungen erkennen

  • langsamer und mühevoller Leseerwerb mit geringerer Lesemotivation
  • vermindertes Lesetempo und mangelnde Leseflüssigkeit
  • unzureichende Genauigkeit beim Lesen von Wörtern
  • teilweise Schwierigkeiten beim Verständnis des Gelesenen
  • langsamer und mühevoller Schreiberwerb
  • häufigere Rechtschreibfehler (es gibt keine spezifischen Fehler für Legasthenie)
  • fortdauernde Probleme beim Erlernen korrekter Grammatik und Zeichensetzung sowie zusätzliche Unsicherheiten in der Grammatik
  • kontinuierliche Herausforderungen bei der Organisation und Kohärenz schriftlicher Gedanken
  • ähnliche Schwierigkeiten beim Umgang mit Fremdsprachen (je weniger vertraut eine Sprache ist, desto schwieriger ist es, sie abzurufen)

 

Ab dem Schuleintritt achten wir als Lehrpersonen frühzeitig auf Anzeichen und Risikofaktoren und suchen bei Auffälligkeiten fachlichen Rat. Abweichungen im Erlernen grundlegender Fertigkeiten werden dokumentiert und mit den Eltern besprochen. Gemeinsam entwickeln wir daraufhin gezielte Fördermaßnahmen und legen großen Wert darauf, gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

3. Leistungsfestellung / - bewertung

Bei schriftlichen Arbeiten werden folgende Bereiche zur Bewertung herangezogen: Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit/Rechtschreibung. Diese werden alle als gleichwertig betrachtet. Zur Leistungsfeststellung werden auch die Form und die Mitarbeit berücksichtigt, sowohl mündlich, praktisch als auch grafisch.
In der 4. Klasse nimmt das betreffende Kind an denselben Schularbeiten teil wie alle anderen Kinder dieser Jahrgangsstufe.
Differenzierungen werden durch folgende Maßnahmen ermöglicht:

  • zusätzliche Zeitzugabe
  • Möglichkeit einer Zwei-Phasen-Schularbeit (1. Phase: Textproduktion am Schularbeitstermin, 2. Phase: Rechtschreibfehlerkorrektur in der folgenden Stunde/am nächsten Tag für 15 Minuten)
  • Kategorisierung und Zuordnung von Fehlern
  • Vorgabe von max. 10 schwierigen Wörtern (zusätzliche Rechtschreibhilfen)

4. Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten 

im Schulsetting

Lesen

  • Verwendung einer größeren Schrift
  • Verwendung von Schriftarten ohne Schnörkel
  • differenzierte Lesetexte
  • Tandem-Lesen
  • Texte mit Silbenschrift oder mit Silbenbögen 
  • Arbeitsaufträge werden auf Anfrage vorgelesen
  • Kind muss nicht vor der ganzen Klasse laut vorlesen
  • Reduktion der Lesehausübung (z. B. einen Abschnitt/Absatz der Lese-HÜ trainieren, Rest wird von den Eltern vorgelesen) oder Ersatzlesehausübung durch den/der Therapeut*in
  • zusätzliche Zeitzugabe für die Erarbeitung von Texten in Übungs- und/oder Leistungsfeststellungsphasen


Rechtschreibung 

  • möglicher Einsatz von Textverarbeitungsprogrammen (z.B. Word) im Klassenverband oder bei Hausübungen
  • Verwendung von (Online-)Wörterbüchern auch bei schriftlichen Leistungserbringungen
  • Schreiben in jeder zweiten Zeile
  • freie Wahl zwischen Druckschrift und Schreibschrift bei der Produktion von Texten
  • Fehler in Rechtschreibung und Zeichensetzung werden in spezifischen Kategorien bewertet
  • zusätzliche Zeit zur Überprüfung des Geschriebenen


Mathematik und Sachunterricht
·       auf Anfrage werden Arbeitsaufträge vorgelesen
·       Rechtschreibfehler werden nicht bewertet
·       gegebenenfalls erfolgt eine zusätzliche mündliche Form der Leistungs-
        feststellung  (beispielsweise, wenn aufgrund von Rechtschreibfehlern nicht klar
        ist, ob das Kind das Richtige meint oder nicht)

5. Förder- und Beratungsmöglichkeiten im schulischen Umfeld

 

  • Angebot von Lese- und Rechtschreibförderkursen, soweit die vorhandenen Ressourcen es ermöglichen (z.B. RK-Lesecoach)
  • Beratung der Eltern, wie sie ihre Kinder zu Hause unterstützen können (z.B. durch lautes Lesen, ...)
  • Übungsmaterialien für zu Hause werden zur Verfügung gestellt
  • Protokolle über laut gelesene Texte werden geführt
  • Training des Kernwortschatzes und häufig verwendeter Wörter


Ansprechperson für Fragen hinsichtlich LRS-Störungen an der VS Schenkenfelden:
Nadine Ladendorfer

6. Netzwerk  Elternhaus - Schule - Therapie

Sollte das betroffene Kind eine Legasthenie-Therapie besuchen, ist eine Zusammenarbeit mit dem/der Therapeut*in möglich und erwünscht. 


Kooperation zwischen Schule - Elternhaus: individuell abgestimmte Maßnahmen für die Förderung zu Hause, wie zum Beispiel 

  • tägliches, lautes Lesen (mind. 15 Minuten), begleitet von einer konstanten Bezugsperson
  • tägliches Lernwörtertraining
  • Silbenbögen bei Lesehausaufgaben einzeichnen
  • selbstständiges Erlernen eines Zehn-Fingersystems für den Computer

 

Hausordnung  der VS

Die Schule ist eine Gemeinschaft. Sie verlangt die Beachtung gewisser Regeln, die in dieser Hausordnung festgelegt sind:
1.     Die Schulhaustür wird um 7.00 Uhr geöffnet.
2.     Alle SchülerInnen benützen grundsätzlich den für sie vorgesehenen Eingang 
         (Haupteingang - direkter Zugang zur Garderobe).
3.     Straßenschuhe und Überbekleidung müssen ordentlich in der Garderobe 
        abgelegt werden.
4.     Die Schülerräumlichkeiten dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
5.     Die Kinder, die vor 7.30 Uhr die Schule betreten, dürfen sich unter Einhaltung der
         vereinbarten Regeln in der Aula aufhalten und werden in dieser Zeit vom
          Schulwart (einer von der Gemeinde beauftragten Person) beaufsichtigt.

6.     Ab 7.30 Uhr finden die SchülerInnen Einlass in ihren Klassen und werden von der
         jeweiligen Klassenlehrerin/ Klassenlehrer beaufsichtigt.
7.     Während der Unterrichtszeit und in den Pausen (ausgenommen die
         Mittagspause) ist das Verlassen des Schulgebäudes nur mit Genehmigung der
         Klassenlehrerin / des Klassenlehrers gestattet.
8.     Die Pause zwischen der 4. und 5. Einheit beträgt 5 Minuten. Die Teilnahme an
         der Schulausspeisung ist nach Ende der 4. Unterrichtseinheit und nach Ende der
         5. Unterrichtseinheit möglich.
9.     Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer bzw. jene Lehrerin/ jener Lehrer, die/ der
         die letzte Unterrichtseinheit des Schultages hält, führt die SchülerInnen
         gemeinsam in die Garderobe. Damit endet für die LehrerInnen die
         Aufsichtspflicht. Die SchülerInnen verlassen sofort das Schulgebäude.
10.  Die Schulhaustür bleibt von Montag bis Freitag bis 13.30 geöffnet.
11.  Auf Sauberkeit und Ordnung im Bereich der Schule ist besonders zu achten.
12.  Die Schülerinnen haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule,
        einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel, schonend zu
        behandeln. Für mutwillig angerichtete Schäden haftet die / der
        Erziehungsberechtigte.
13.  Unfälle, Verletzungen von SchülerInnen oder besondere Vorkommnisse sind
        umgehend der Schulleitung zu melden.
14.  Bei Brandgefahr sind Disziplin und Ruhe zu bewahren und den Anordnungen der
        Lehrerinnen und Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten. Ein Einsatz - und
        Sicherheitsplan wurde vom Brandschutzbeauftragten und dem
        Feuerwehrkommando erstellt. Dieses Schriftstück ist sichtbar in jedem Stockwerk
        angebracht.
15.  Bei atomarer Bedrohung tritt der dafür eigens ausgearbeitete Katastrophenplan
       (liegt im Lehrerzimmer auf, wurde allen Eltern schriftlich zur Kenntnis gebracht) in
       Kraft.
16.  Die Zufahrt zur Schule soll aus feuertechnischen Gründen freigehalten werden.
       Es dürfen nur berechtigte Personen (LehrerInnen, Schulwart,
       Gemeindebedienstete– keine Eltern) auf den fünf vorgesehenen/gekenn-
       zeichneten   Parkplätzen von 7.00 – 14.30 Uhr an Unterrichtstagen parken.  Das
       widerrechtliche Abstellen der Kraftfahrzeuge im Zufahrtsbereich der Schule ist
       verboten.
17.  Bei der Abwesenheit der Direktorin /des Direktors übernimmt jene Lehrkraft die
       Aufgaben der Schulleitung, die laut Konferenzprotokoll angeführt ist.
18.  Bestimmungen über den Nichtraucher-Innenschutz im Schulbereich (Erlass
       Landesschulrat A3-89/2-2018 v. 2.8.2018). Ausnahmsloses Rauchverbot im
       Schulgebäude, im Schulgarten, Festsaal der Schule, rund um das Schulgebäude,
       Zufahrt und Zugänge zur Schule= gesamte Schulliegenschaft.
19. Die Verwendung von digitalen Geräten (Handys, Smartwatches, Smartphones,       
       Digitalkameras, ...) ist innerhalb des Schulgebäudes während der Schulzeit nicht
       erlaubt. Für die mitgebrachten Gegenstände, Spielsachen und Handys übernimmt
       die Schule keine Haftung.